• Navigation
  • it
  • Seite empfehlen

    Seite empfehlen

Reglement “Onlineschlichter.it / Conciliareonline.it”

1. Anwendungsbereich

1. Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it der Stelle Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it der Verbraucherzentrale Südtirol / Centro Tutela Consumatori Utenti (VZS/CTCU) ist ein Dienst für die außergerichtliche Beilegung von Streitfällen nationaler und grenzüberschreitender Art, die sich aus Fernabsatz-Kaufverträgen von Waren und Dienstleistungen zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen, die ausschließlich über das Internet und den elektronischen Handel abgeschlossen wurden, entstehen.

2. Es bestehen keine Begrenzungen in Bezug auf die Nationalität der Parteien. Die ethischen Normen und Verhaltensregeln für die physische Person, die mit der außergerichtlichen Beilegung der Streitfälle betraut ist (Anlage 1) verstehen sich als integrierender Bestandteil dieses Reglements.

3. Folgende Subjekte erhalten Zugang zur Prozedur:
a) VerbraucherInnen, die in der Autonomen Provinz Bozen oder in der Autonomen Provinz Trient ihren Wohnsitz haben bzw. ansässig sind;
b) VerbraucherInnen, die in Europa und Italien ansässig sind, die einen Antrag gegen ein Unternehmen stellen, das seinen Rechtssitz in der Autonomen Provinz Bozen oder in der Autonomen Provinz Trient hat;
c) ausgenommen die Fälle laut Buchstabe a) und b), alle VerbraucherInnen und Unternehmen all jener italienischer Regionen, die mit Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it eine Konvention über den Einsatz der Prozedur abschließen wollen.

4. Das Einleiten der Prozedur unterbricht im Sinne des Art. 141 quinquies Verbraucherschutzkodex die Fristen des Rechtswegs, die bei Abschluss der Prozedur wieder weiterlaufen.

2. Struktur

1. Jeder Fall wird direkt von der physischen Person behandelt, die mit der Lösung der Streitfälle beauftragt ist (von hier an Schlichter).
Der Streitfall wird über eine freiwillige, bewertende Schlichtungsprozedur mit durch die Partei gelöst.

3. Schlichter

1. Der Schlichter ist eine qualifizierte Person, die das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat, und für den ihm erteilten Auftrag im Sinne der bereichsspezifischen gesetzlichen Auflagen geeignet ist, und hat, nach Anhörung der Parteien, die Aufgabe denselben einen nicht verbindlichen Lösungsvorschlag von Rechts wegen oder hilfsweise nach Ermessen zu unterbreiten.

2. Der Schlichter formuliert den Lösungsvorschlag anhand der Angaben und Informationen, die von den Parteien bei der Einreichung des Verfahrens gemacht wurden, sowie anhand eventueller zusätzlicher Dokumente oder Informationen in Bezug auf die Fakten und Umstände des Streitfalls, die er einholt.

3. Der Schlichter ist neutral, unabhängig und unparteiisch in der Verwaltung des Streitfalls und gegenüber allen beteiligten Parteien. Der Schlichter ist zur Wahrung des Berufsgeheimnisses in Bezug auf die ihm mitgeteilten Fakten verpflichtet, und verpflichtet sich die Auflagen und damit verbundenen ethischen Normen und Verhaltensregeln von Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it einzuhalten.

4. Zugang zur Prozedur

1. Der Zugang zu Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it und die Kommunikation zwischen Schlichter und Parteien erfolgen, vor allem um die schnelle Abwicklung der Prozedur zu garantieren, über das Internet, außer die Parteien haben keine Möglichkeit, über dieses Mittel zu kommunizieren. In diesem Fall kann die Prozedur über Einschreibebriefe, Fax oder Telefon aktiviert und verwaltet werden, so dies keinen unverhältnismäßige Verkomplizierung der Prozedur selbst mit sich bringt.

2. Der Zugang zur Prozedur steht jenen VerbraucherInnen frei, die vorab einen direkten Kontakt mit dem Unternehmen gesucht haben.

3. Vorbehaltlich der Vorgaben des vorhergehenden Absatzes können auch jene VerbraucherInnen Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it aktivieren, die aufgrund sprachlich bedingter Kommunikationsunmöglichkeit nicht in der Lage waren, mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, oder falls das Unternehmen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf die Beschwerde der VerbraucherInnen geantwortet hat.

5. Beginn der Prozedur

1. Die Prozedur beginnt mit der Einreichung einer Beschwerde von Seiten des Verbrauchers; dieser muss die Form eines Schlichtungsantrags haben.

2. Der Antrag wird durch vollständiges Ausfüllen aller Pflichtfelder des entsprechenden Onlineformulars auf www.onlineschlichter.it / www.conciliareonline.it oder des entsprechend von dort herunterladbaren Papierformulars eingereicht.

3. Damit die Prozedur beginnen kann, ist es notwendig dass die aktivierende Partei Vor- und Nachname, Daten und Kontaktinformationen sowie Name und Kontaktinformationen des Unternehmens, gegen das sich das Verfahren richtet, angibt. Die aktivierende Partei, und das Unternehmen für den Fall, dass es sich in das Verfahren einlässt, geben eine kurze und klare Beschreibung der umstrittenen Fakten ab. Beide Parteien belegen die von ihnen vorgebrachten Fakten durch geeignete Dokumente.

4. Die Dokumente können in Standard-Dateiformaten (doc, pdf, jpeg) hochgeladen werden, oder einfach per e-mail an den Schlichter übermittelt werden.

6. Abwicklung

1. Der Schlichter kontaktiert nach Erhalt des Antrags durch die aktivierende Partei die Gegenpartei über die genannten Kontaktinformationen.

2. Der Schlichter lädt das Unternehmen ein, sich innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt derselben Einladung ins Verfahren einzulassen.Wenn dieses einwilligt, kann es zum Antrag gemäß Art. 5, Absatz 2 und 3 dieses Reglements Stellung nehmen. Erfolgt keine Teilnahmebestätigung innerhalb von 15 Tagen, teilt der Schlichter der aktivierenden Partei die nicht erfolgte Teilnahme mit, und die Prozedur ist beendet.

3. Erfolgt eine Einlassung, teilt der Schlichter dies den Parteien mit.

4. Der Schlichter teilt den Parteien die Aufnahme der Prozedur mit, sobald sich das Unternehmen eingelassen hat und er die vollständige Akte zum Antrag erhalten hat, und untersucht das Bestehen der Voraussetzungen für die Aufnahme des Verfahrens.

5. Der Schlichter erklärt in folgenden Fällen, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme des Verfahrens nicht bestehen:
a) wenn im Sinne von Art. 14 Buchstabe g des Statuts von Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it der Streitfall nicht in den Zuständigkeits- und Anwendungsbereich der Prozedur gemäß Art. 1 des Reglements fällt, und/oder die komplette und ausschließliche Offline-Verwaltung derselben notwendig ist;
b) wenn der Verbraucher das Unternehmen nicht vorab kontaktiert hat, vorbehaltlich der Fälle gemäß Art. 4 Absatz 3 des Reglements;
c) in allen anderen Fällen laut Art. 14 des Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it.

6. In den im vorhergehenden Artikel genannten Fällen ist die Prozedur beendet wenn der Schlichter den Parteien die begründete Verfügung mitteilt, mit welcher er feststellt, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme des Verfahrens nicht bestehen.

7. Bestehen die Voraussetzungen für die Aufnahme des Verfahrens, und betrachtet der Schlichter die Akte als vollständig, formuliert er den Lösungsvorschlag.

8. Die Prozedur ist vollständig kostenlos und freiwillig für die Parteien, welche sich in jedem Moment aus der Prozedur zurückziehen können, wobei sie dies vorab dem Schlichter mitzuteilen haben. Der Rückzug einer der Parteien bedingt die Beendung der Prozedur.

9. Die Parteien können sich während der gesamten Prozedur von einer anderen Person vertreten lassen, wobei sie vorab eine regulär und spezifisch ausgestellte Vollmacht hinterlegen. Im Zuge der Prozedur können die Parteien, so dies keine unverhältnismäßige Verkomplizierung des Verfahrens mit sich bringt, dritte Parteien beiziehen.

7. Beendigung der Prozedur

1. Der Schlichter formuliert, nach Erhalt der vollständigen Akte und Mitteilung der Aufnahme des Verfahrens an die Parteien, einen begründeten und unverbindlichen Lösungsvorschlag für den Streitfall, und übermittelt ihn an die Parteien.

2. Die Parteien können innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Erhalt des Vorschlags entscheiden, ob sie den Vorschlag des Schlichters annehmen. Wenn beide Parteien die Annahme des Vorschlags innerhalb genannter Frist bestätigen, erhält der Lösungsvorschlag den Status eines Vertrags zwischen den Parteien.

3. Die Prozedur endet jedenfalls immer dann, wenn:
a) sich die eingeladene Partei nicht in das Verfahren einlässt;
b) wenn sich die eingeladene Partei nicht innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt der Einladung in das Verfahren einlässt;
c) wenn sich eine der Parteien aus dem Verfahren zurückzieht, bevor der Schlichter einen Lösungsvorschlag formuliert hat;
d) wenn der Lösungsvorschlag an die Parteien übermittelt wird und nicht innerhalb von 7 Tagen die Annahmebestätigung durch beide Parteien erfolgt;
e) wenn der Lösungsvorschlag von den Parteien akzeptiert wird;
f) wenn der Schlichter erklärt, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme des Verfahrens gemäß Art. 6 Absatz 5 dieses Reglements nicht bestehen;

8. Dauer der Prozedur

1. Die Prozedur hat eine Höchstdauer von 90 Tagen ab dem Moment in dem der Schlichter die vollständige Akte erhält. Genannter Termin kann um höchstens weitere 90 Tage verlängert werden. Der Schlichter erwägt die Verlängerung des Termins bei sehr komplexen Streitfällen. Der Schlichter teilt die Verlängerung des Termins den Parteien mit.

9. Vertraulichkeit

1. Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it garantiert die Vertraulichkeit der Prozedur und der von den Parteien im Sinne von GvD 196/2003 überlassenen Daten.

2. Der Schlichter verpflichtet sich, die im Zuge der Prozedur erlangten Informationen nicht zu verbreiten.

3. Die dem Schlichter übermittelten Daten und Dokumente werden zeitweilig im System Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it abgespeichert, und ausschließlich für die Abfassung des Lösungsvorschlags verwendet.

4. Bei Aktivierung der Prozedur bzw. bei der Einlassung gewähren die Parteien der jeweiligen Gegenpartei Einsicht in die Dokumente und die Folgerungen, die dem Schlichter überlassen wurden.

5. Für den Fall dass die Parteien der jeweiligen Gegenpartei keine Einsicht gewähren wollen, müssen sie dies explizit bei Aktivierung der Prozedur anmerken; die Gegenpartei wird davon bei Einladung zur Prozedur informiert werden.

6. Die Parteien verpflichten sich, eventuell im Zuge der Prozedur erlangte Informationen nicht vor Gericht zu verwenden, sowie den Schlichter nicht als Zeugen bezüglich der Fakten, auf die sich die Prozedur bezieht, zu benennen.

10. Sprachen

Die Prozedur Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it wird nach freier Wahl der Parteien in folgenden Sprachen zur Verfügung stehen: deutsch / italienisch und englisch.
Wenn die Parteien nicht die gleiche Sprache wählen, so verfasst der Schlichter den Lösungsvorschlag in der von der aktivierenden Partei gewählten Sprache, oder lädt die Parteien ein, eine gemeinsame Sprache zu wählen.

11. Unvorhergesehene Umstände

In den Fällen, die in diesem Reglement nicht behandelt werden, wird der Schlichter den konkreten Fall im Einklang mit diesem Reglement bewerten.

12. Schlussbestimmungen

Onlineschlichter.it/Conciliareonline.it ist nicht Voraussetzung für den Gerichtsweg und beeinträchtigt nicht das Recht der Parteien auf ein Gerichtsverfahren zur Wahrung ihrer Rechte.
Mit der Aktivierung und der Einlassung in diese Prozedur akzeptieren die Parteien dieses Reglement auch im Sinne Art. 141 quater 5. Absatz Verbraucherschutzkodex.
Der vom Schlichter ausgearbeitete Lösungsvorschlag kann sich vom Lösungsvorschlag, den eine andere Stelle oder die Gerichtsbarkeit in derselben Angelegenheit finden würde, unterscheiden.

Bozen am 11.12.2015           Der gesetzliche Vertreter pt

Anlagen:
1. Ethische Normen und Verhaltensregeln
2. Einvernehmensprotokoll mit der Handelskammer Bozen

Kooperationspartner

Hier finden Sie weitere Informationen über unsere Partner und unsere Synergien.

Trägerstruktur

Der Onlineschlichter ist bei der Verbraucherzentrale Südtirol angesiedelt. Weitere Informationen hier.

Kostenfallen

Die Schlichtung setzt eine Zusammenarbeit zwischen den Parteien voraus. Bevor Sie uns Ihren Fall übergeben, bitten wir Sie, dies aufmerksam durchzulesen.