Anmelden und Fall zur Schlichtung einreichen
Wenn Sie bereits Zugangsdaten für onlineschlichter.it erhalten haben, melden Sie sich bitte hier an.
Anderenfalls füllen Sie bitte nachfolgendes Formular aus. Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie sofort einen konkreten Fall zur Schlichtung einreichen möchten. Nach erfolgter Anmeldung können Sie direkt im Anschluss Ihren Fall eingeben.
Bitte beachten Sie vorab:
- Wir können nur tätig werden, wenn Sie als VerbraucherIn in Südtirol oder dem Trentino ansässig sind und eine Beschwerde gegen eine Firma einreichen möchten, die ihren Sitz in Italien oder in Europa hat, oder wenn Sie als VerbraucherIn in Europa ansässig sind und eine Beschwerde gegen eine Firma einreichen möchten, die ihren Sitz in Südtirol oder im Trentino hat.
- Ferner muss es sich um eine Streitigkeit handeln, der ein über das Internet geschlossener Vertrag zugrunde liegt.
- Grundsätzlich sollten Sie sich bereits selbst um eine gütliche Einigung mit dem Unternehmen bemüht haben.
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Onlineschlichter.it kann Ihren Fall nicht übernehmen, wenn:
- sich bereits eine andere ADR-Stelle oder ein Gericht mit dem Fall befasst hat oder derzeit befasst;
- kein vorheriger Versuch der Einigung zwischen den Parteien unternommen wurde;
- der Antrag auf Schlichtung nicht innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Beschwerde an die Firma (vgl. Punkt b) eingereicht wird;
- es sich um einen mutwillig herbeigeführten oder äußert geringfügigen Streitfall handelt;
- der Streitwert weniger als 40,00 Euro beträgt;
- die Behandlung des Streitfalls das effiziente Funktionieren des Onlineschlichter.it signifikant beeinträchtigen würde (siehe hierzu auch Statut und Reglement der Prozedur).
- Wir erinnern Sie daran, dass es sich um eine freiwillige Schlichtung handelt, die zu jedem Zeitpunkt abgebrochen werden kann, und dass der vom Schlichter erarbeitete Schlichtungsvorschlag erst mit dem Einverständnis beider Parteien bindend wird, bzw. wenn beide Parteien spontan und freiwillig den Vorschlag umsetzen, so wie im Schlichtungsreglement beschrieben. Erfolgt dies innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des Schlichtungsvorschlags, so erhält dieser den Status eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags. Auf jeden Fall schließt die Teilnahme an diesem Verfahren keinesfalls den ordentlichen Gerichtsweg aus.
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular sorgfältig und vollständig aus. Mit einem * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.